Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Construction Adjudication in England – ein Vorbild für die baurechtliche Konfliktlösung in Deutschland?

Drittmittelprojekt 2009-2011
gefördert von der Fritz-Thyssen-Stiftung

Projektleitung

Prof. Dr. iur. Rainer Schröder

Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Rechtsanwältin Nicola Teubner Oberheim

Projektbeschreibung

In dem Projekt werden die Chancen eines Rechtstransfers des außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahrens der adjudication nach englischem Recht in das deutsche Baurecht beleuchtet. 

Die schon seit Jahrzehnten geführte Diskussion um die Optimierung des Baugerichtsprozesses fokussiert sich seit einigen Jahren zunehmend auf Lösungen, die der adjudication im englischen Recht entsprechen. Die adjudication wurde in England vor über 10 Jahren als ein in Bausachen zwingend vorgeschriebenes, außergerichtliches Streitentscheidungsverfahren gesetzlich eingeführt. Sie zeichnet sich durch ein enges Zeitgerüst aus: Innerhalb von 28 Tagen muss der adjudicator einen Streit in der Regel entscheiden. Die summarische Entscheidung ist zumindest vorläufig bindend und ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar, es kann aber später in gleicher Sache ein Gericht oder Schiedsgericht angerufen werden. 

Der Erfolg der Einführung des Verfahrens scheint überwältigend: Die adjudication hat sich gut etabliert, die Beteiligtenzufriedenheit ist groß. Es wird berichtet, dass die Parteien nur in sehr geringer Zahl der adjudication-Verfahren eine endgültige Entscheidung durch die Gerichte oder Schiedsgerichte suchten. Auch wird von einem enormen Rückgang der Baustreitigkeiten gesprochen. 

In Deutschland ist die Resonanz auf diese Entwicklungen in England sehr positiv. Die bedeutendsten deutschen Baurechtsvereinigungen treten inzwischen dafür ein, das adjudication-Verfahren in Deutschland auch durch gesetzliche Regelungen- zu etablieren. In der Baurechtsliteratur machen sich etliche Autoren für das adjudication-Verfahren stark. 

Auch rechtspolitisch hat das adjudication-Verfahren bereits bei den Beratungen des Rechtsausschusses des Bundestags zum Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) Bedeutung erlangt. Bei den weiteren Überlegungen, die nach der Rückstellung der vorläufigen Anordnung gem. § 302a ZPO-E zu einer schnelleren Titulierung von Werklohnforderungen angestellt werden müssen, wird eine Beschäftigung mit dem adjudication-Verfahren sicherlich nicht ausbleiben. 

Trotz der vorstehend aufgezeigten Bedeutung, die das adjudication-Verfahren in der baurechtlichen und rechtspolitischen Diskussion bereits erlangt hat, steht eine wissenschaftliche, umfassend rechtsvergleichende Untersuchung bisher noch aus. Hier liegt der Ansatzpunkt für unser Forschungsprojekt. 

Mit dem Forschungsvorhaben sollen Hypothesen entwickelt werden, ob und wie ein Rechtstransfer des adjudication-Verfahrens in Bausachen von England nach Deutschland erfolgreich sein kann. Dafür wird untersucht, ob die Bedingungen für eine Rezeption dieses Rechtsinstituts in Deutschland vorliegen. Dies wird unter rechtsdogmatischen und rechtskulturellen Gesichtspunkten sowie unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Realität des Bauwesens erfolgen. Das Vorgehen umfasst dementsprechend rechtsdogmatische und rechtssoziologische, einschließlich empirischer Methoden. 

Die Untersuchung soll dazu beitragen, die Diskussion um die Implementierung der adjudication ins deutsche Baurecht einer rechtsdogmatisch und rechtssoziologisch-empirischen belastbaren Grundlage zuzuführen.